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Leitbild für den Lebensschutz

In der Vergangenheit gab es in der katholischen Kirche immer wieder Überlegungen, wie der Schutz des ungeborenen Lebens noch umfassender und effektiver gewährleistet werden könne. Dabei geht es sowohl um die ergebnisoffene, aber zielorientierte Beratung als auch um die effektive Hilfe für Schwangere in Not. Schon lange vor der Diskussion um die gesetzliche Neuregelung des § 218 StGB zu Beginn der 1970er Jahre wurden Frauen bei Konflikten und Problemen rund um die Schwangerschaft und Geburt in den katholischen Verbänden beraten und begleitet. Spezifisch für das Konzept der katholischen Schwangerschaftsberatung ist seit ihren Anfängen diese enge Verknüpfung von psychosozialer Beratung und Vermittlung konkreter Hilfen. Nachdem in den 1990er Jahren im Zuge der Wiedervereinigung eine Neuregelung in Kraft trat, die durch höchstrichterliche Entscheidungen immer widersprüchlicher wurde, haben sich diese Auseinandersetzungen verschärft.

Die nachfolgenden Grundsätze sollen deutlich machen, dass der Schutz des menschlichen, und damit auch des ungeborenen Lebens oberste Priorität haben muss. Damit dieser Schutz seine umfassende Wirkung entfalten kann, muss er jedoch mit Hilfszusagen einhergehen, die die Zustimmung von Schwangeren in Not zu ihrem Kind erleichtern - und diese Hilfen dürfen nicht einfach mit der Geburt des Kindes enden. Zwar lässt sich ein "Ja" zum Kind nicht erkaufen, aber wenn Beratungsstellen um solche Hilfen wissen, ist es ihnen möglich, Schwangere zum Kind zu ermutigen und sie dabei zu unterstützen.

  1. Für die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens eintreten

    Das menschliche Leben ist zu jedem Zeitpunkt schützenswert, also auch schon vor der Geburt. Dieser Grundsatz entspricht nicht nur dem 5. Gebot und ist gesellschaftlich voll anerkannt, sondern auch im Grundgesetz verankert.
    Schwangere Frauen können durch seelische oder wirtschaftliche Nöte oder Konflikte in eine Lage kommen, die ihnen ein Austragen und die Geburt des Kindes unmöglich erscheinen lassen. Durch eine widersprüchliche Rechtsprechung kann zudem der Eindruck entstehen, als ob es unter bestimmten Umständen ein Recht auf Abtreibung gebe. Dadurch gerät das Leben des Kindes in Gefahr.
    Deshalb braucht es gesellschaftliche Kräfte, die vornehmlich aus christlichen Motiven heraus dafür sorgen, dass in der Gesellschaft das Verständnis und die Verantwortung für das menschliche Leben wach gehalten werden, auch bei einer ungewollten Schwangerschaft. Das Eintreten für die Unantastbarkeit menschlichen Lebens beschreibt aber keinen christlichen Sonderweg, sondern gehört zu unseren gemeinsamen Werten, von denen unsere Gesellschaft lebt.
  2. Angehörige und Freunde zu mitmenschlicher und finanzieller Hilfe anregen

    Das Eintreten für den Schutz des menschlichen Lebens in öffentlichen oder politischen Aktivitäten darf, verbunden mit dem Engagement, Angehörige und Freunde zu einer gemeinsamen Kraftanstrengung zu bewegen, Schwangere in ihrer Entscheidungsnot nicht alleine lassen. Gerade Väter, aber auch andere Angehörige müssen ihre Verantwortung spüren, die sie gemeinsam mit der schwangeren Frau für das Kind zu tragen haben. Öffentliches Wirken darf sich nicht in äußerer Betriebsamkeit erschöpfen, die nur den kurzfristigen Erfolg sucht und Ängste auslöst. Deshalb sind das Zeigen grausamer Bilder und die so genannte "Gehsteigberatung" keine angemessene Unterstützung. Echte und effektive Hilfe für Schwangere in Not muss mit qualitativ hochwertiger Beratung einhergehen. Für diese Beratung ist die katholische Kirche in Deutschland seit jeher eingetreten und hält sie weiterhin aufrecht. Dahinter gibt es kein Zurück, sonst würde sie in längst vergangene Verhaltensmuster zurückfallen, die weder dem Kind noch der Schwangeren und schon gar nicht dem biblischen Anspruch der Barmherzigkeit gerecht würden.
  3. Aus Spendenmitteln selbst tätige Hilfe leisten

    Wenn es kirchlichen oder überkonfessionellen Initiativen und Vereinen gelingt, Freunde und Förderer für ihre Anliegen zu gewinnen, sollen mit dem eingegangenen Spendengeldern keine Hochglanzbroschüren publiziert werden. Diese wertvollen finanziellen Mittel sollen vorrangig den Schwangeren in ihren Notlagen zugute kommen.
    Natürlich muss diese direkte Hilfe verbunden werden mit einer effektiven Öffentlichkeitsarbeit, sowohl für die Schärfung des Bewusstseins in unserer Gesellschaft als auch für die Werbung von Spenden. Beides gehört zusammen, aber zuerst muss die finanzielle Not gelindert werden bei Familien, die kein Geld für Babykleidung oder für einen Kinderwagen haben, oder die ihre Mietkaution nicht aufbringen, wenn sie als Familie eine größere Wohnung brauchen, oder denen der Strom abgedreht wurde, weil sie ihre Rechnung nicht mehr begleichen konnten.
  4. Mit bestehenden Initiativen und Diensten der sozialen Hilfeleistung zusammenarbeiten

    Um Hilfe für Schwangere in Not effektiv leisten zu können, ist der direkte Kontakt zu den Schwangeren für ehrenamtlich engagierte Vereine meist gar nicht leistbar und letztlich auch nicht immer sinnvoll. Die betroffenen Frauen wollen sich in einer qualifizierten Beratungsstelle von dazu ausgebildeten Vertrauenspersonen zeigen lassen, welche gesetzlichen Hilfen ihnen während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes zustehen, und welche zusätzlichen Hilfen wie etwa von der AKTION FÜR DAS LEBEN sie noch erwarten können. Erst wenn dieses Vertrauensverhältnis aufgebaut werden konnte, ist eine neue Sicht der problematischen Schwangerschaft möglich, die dann die vorher erwogene Abtreibung wieder in weite Ferne rücken kann.
    Deswegen ist die Kooperation mit den qualifizierten Beratungsstellen unverzichtbar und ein echter Lebensschutz, da mit solchen Hilfen Frauen unterstützt werden, die sich für ihr Kind entscheiden.

Der Vorstand der AKTION FÜR DAS LEBEN betrachtet dieses Leitbild als unverzichtbare Grundlage für einen umfassenden, wirkungsvollen und nachhaltigen Lebensschutz. Die AKTION FÜR DAS LEBEN hat sich selbst zur Einhaltung dieser Grundsätze verpflichtet. In Ihrem Handeln will sie aus der Achtung jedes menschlichen Lebens und aus christlicher Nächstenliebe heraus, aber ohne Ansehen von Person oder Religion schützen und helfen. Die Aktion arbeitet hierzu eng mit den Beratungsstellen des Sozialdienstes katholischer Frauen und der Caritas zusammen. Das Netzwerk von Beratungsstellen und die AKTION FÜR DAS LEBEN stehen allen betroffenen Frauen und Paaren offen und es kann jederzeit von anderen Verbänden, Vereinen und Organisationen darauf verwiesen werden.

28. September 2010

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